Pflegepunkt Nord

Unsere Leistungen

Leistungen von Pflegepunkt Nord in Hamburg

Fühlen Sie sich eingebettet in unseren Rundum-Sorglos-Programm. 
Uns ist es wichtig, dass Sie Leistungen erhalten, die auf Sie zugeschnitten sind und Ihnen die höchste Lebensqualität schafft.  

 

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche: 

Grundpflege (SGB XI) 

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. In den rahmen werden die Pflegebedürftigen bei: Körperpflege, Ernährung, Mobilisation, Prophylaxen (Vorbeugung) Bewahrung und Förderung der Eigenständigkeit sowie Kommunikation unterstützt.

  •  Hilfestellung bei der Körperpflege 
  • Duschen und Baden 
  • Hilfestellung bei Darm- und Blasenentleerung 
  • An- und Auskleiden 
  • Hilfestellung bei der Mobilisation 
  • Gehtraining, Balancetraining 
  • Zubereiten von Mahlzeiten 

Medizinische Versorgung (SGB V)

Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung nach Verordnung des Haus- oder Facharztes: 

  • Medikamentenmanagement 
    • Bestellen, stellen und verabreichen von Medikamenten 
  • Kompressionsstrümpfe und Kompressionsverbände 
  • Wundversorgung 
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrolle 
  • Versorgung von Blasenkatheter, Stoma und PEG 
  • Injektionen 

Hauswirtschaftliche Hilfen

  • Haushaltsreinigung 
  • Erstellen von Speiseplan unter Berücksichtigung des Alters und Lebensumständen sowie Einhaltung der Ärztlichen Anordnungen Aufgrund Medizinische Notwendigkeit. 
  • Wäschepflege 

Betreuungsleistungen 

  • Begleitung zu Ärzten 
  • Einkaufen und Behördengänge 
  • Gedächnistraining 
  • Spaziergänge und Ausflüge 

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach (§45.b SGB XI) 

Bis 2015 konnten nur Menschen mit einer Demenzerkrankung und somit einer eingeschränktes Alltagskompetenz die zusätzlichen Betretungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Anspruch nehmen. Auf Grund einer Änderung des Pflegestärkungsgesetz können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch andre Pflegebedürftige Personendies Leitung beantragen. Diese Leistung kann nur durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. 

Verhinderungspflege 

Benötigt der Pflegeperson Erholungsurlaub oder ist sie durch Krankheit beziehungsweise aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, wird die notwendige Ersatzpflege für höchstens sechs Wochen je Kalender Jahr bei nachgewiesenen Kosten von der Pflegeversicherung übernommen. 

  • Eine Übernahme von Leistungen pflegender Angehöriger bei Urlaub 
  • Krankheit oder Terminregelmäßigkeit 
  • stundenweise Entlastung bzw. Unterstützung ohne Pflegegeldkürzungen. 

Beratung und Unterstützung

  • Anträge bei Kranken-, Pflegekassen und Behörden 
  • Widerspruchsverfahren 
  • Nachweis bei der Pflegekasse für pflegende Angehörige (Geldleistung) 
  • Zu Themen wie Pflegeversicherung, Finanzierung, Verhinderungspflege 
  • Beratung und Schulung für pflegende Angehörige in der Häuslichkeit 

Dienstleistungspartner 

  • Hausnotruf 
  • Essen auf Rädern 
  • Fußpflege, Friseur/-innen 
  • Fahrdienste, Krankentransporte 
  • Sanitätshäuser 
  • Apotheken 
  • Spezialisten für aufsaugende und ableitende Inkontinenzversorgung 
  • Wundmanagement 
  • Haustechniker Dienste 
  • Gartenpflege 
  • Pflegebox 
  • Physio- und Ergotherapie 

Mehrsprachiger Pflegedienst

  • Deutsch 
  • Englisch 
  • Französisch 
  • Persisch (Farsi)  
  • Afghanisch 

24h Rufbereitschaft! 

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